Preisliste Frischbeton Thun 2018 - page 23

Bestellungen:
Kies, Sand + Transporte +41 (0) 33 224 00 40
Beton
+41 (0) 33 224 00 50 29
1. Allgemeine Bedingungen
Alle Preise verstehen sich exkl. MWST. Zahlung innert
30 Tagen. Nach 30 Tagen wird ein Verzugszins von 5%
verrechnet. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbe-
halten.
2. Haftung
Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für den Inhalt
der Mulden und hat unserem Lastwagenführer allen-
falls wahrheitsgetreu über nicht sichtbares oder zwei-
felhaftes Transportgut zu informieren. Der Lastwagen-
führer entscheidet endgültig über den Deponieort.
Für Schäden an Mulden, Zufahrten, Plätzen, Trottoirs
und Werkleitungen sowie Absperrungen, Beleuch-
tungen usw. haftet der Auftraggeber, soweit uns nicht
Grobfahrlässigkeit angelastet werden kann.
3. Zufahrt
Für Muldenwechsel setzen wir für das vorgesehene
Fahrzeug entsprechende normale Zufahrten voraus.
Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag
des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr.
Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen
Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.
Wenn Platzmangel oder verkehrstechnische Belange
usw. ein normales Auswechseln verunmöglichen, wird
der Zusatzaufwand verrechnet.
4. Termine
Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzu-
halten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu mel-
den. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter
Anlieferung des bestellten Materials.
5. Überfüllte Mulden
Das Mass für die Verrechnung des Entsorgungsgutes
ist das Volumen der eingesetzten Mulden. Das Annah-
mevolumen wird vom Deponieort endgültig bestimmt.
Die Mulden sind so zu beladen, dass die Fahrzeuge
nicht überladen werden und auf der Fahrt kein Mate-
rial abfällt. Wird nicht konforme Ladung festgestellt,
wird veranlasst dass die Überlast und/oder sperriges
Gut in eine zweite zu bezahlende Mulde durch den Be-
steller umgeladen wird. Der Besteller haftet für alle
Schäden, die an Mulden infolge unsachgemässer Be-
handlung entstehen. Ferner ist das Ausbeleuchten und
Abschranken der Mulden, sofern dies durch die gege-
benen Umstände erforderlich ist, Sache des Auftrag-
gebers.
6. Besondere Bestimmungen
Kiestransporte in Mulden werden nach Zonentarif gem.
S. 19 ff. verrechnet. Abholungen der leeren Mulden
werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Allgemeine Lieferbedingungen für Mulden– und
WE-LA-KI Transporte
1...,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22 24
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